Ihre Anwältin für Arbeitsrecht und Vertragsrecht
Ich bin Ihre kompetente Ansprechpartnerin für Fragen aus dem Bereich des
Arbeitsrechts als auch des Vertragsrechts.
Erfahren Sie hier mehr über meine Rechtsgebiete und Spezialisierungen.
Arbeitsrecht
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts biete ich meinen Mandanten eine fundierte Rechtsberatung und Vertretung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen an. Können Sie als Arbeitnehmer die Formulierungen in Ihrem Zeugnis nicht einschätzen? Ich berate Sie gerne ausführlich und sachkundig. Auch wenn Sie eine Abmahnung oder gar eine Kündigung erhalten haben und dagegen in einem Kündigungsschutzprozess vorgehen wollen, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Gerne berate ich Sie fachkundig unter anderem zu folgenden Themen:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Beratung bei Abschluss und Beendigung von Arbeitsverträgen
- Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor und nach Ausspruch einer Kündigung
- Verhandlung und Abschluss von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen
- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht
- Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Zeugnisse, Versetzungen, Ermahnungen und Abmahnungen
- Mobbing am Arbeitsplatz
Ferner verfüge ich auch über das erforderliche Fachwissen zu den arbeitsrechtlichen Besonderheiten im Gesundheitswesen und stehe Ihnen auch auf diesem speziellen Gebiet gerne als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Vertragsrecht
Ob Dienstvertrag, Kaufvertrag oder Werkvertrag – in allen Bereichen des allgemeinen Vertragsrechts kümmere ich mich zuverlässig um Ihre vertraglichen Angelegenheiten.
Gerne prüfe ich Ihre Verträge oder gegen Sie geltend gemachte Zahlungsansprüche und informiere Sie über Ihre Rechte sowie Pflichten oder setze Ihre vertraglichen Ansprüche durch. Hierbei begleite ich Sie sowohl aussergerichtlich als auch soweit erforderlich im gerichtlichen Verfahren.
Gerne stehe ich Ihnen fachkundig beratend und vertretend unter anderem bei folgenden Themen zur Verfügung:
- Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche auf Vertragserfüllung
- Durchsetzung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen, insbesondere zu den Fragen der Ersatzlieferung, Reparatur sowie Vertragsrücktritt und/oder Kündigung
- Durchsetzung bzw. Abwehr der Ansprüche nach dem Zivilprozessrecht vor den zuständigen Gerichten.
Im Interesse meiner Mandanten strebe ich stets zunächst eine außergerichtliche Lösung an. Sollte diese nicht möglich sein, vertrete ich meine Mandanten selbstverständlich auch vor Gericht, um die bestmögliche Lösung zu erwirken.